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Bundesländer

Landesrecht übernimmt Gesetze für KI nur, wo das Portal des Landes den automatischen Abruf erlaubt. Jedes Land hat eine eigene Seite: bei den enthaltenen die Quelle und die Lizenz, bei den fehlenden, woran es scheitert, und eine Vorlage für eine Mail an die zuständige Stelle.

Land Stand Abruf
Baden-Württemberg ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Bayern ✅ enthalten Nutzungshinweise erlauben die Weiterverwendung
Berlin ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Brandenburg ⏳ im Aufbau erlaubt; erster Abgleich läuft (ein Abruf alle 20 Sekunden)
Bremen ❌ nicht erlaubt Portal sperrt Abrufe aus Rechenzentren
Hamburg ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Hessen ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Mecklenburg-Vorpommern ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Niedersachsen ❌ nicht erlaubt Betreiber behält sich die Nutzung der Texte vor
Nordrhein-Westfalen ✅ enthalten kein Verbot
Rheinland-Pfalz ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Saarland ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Sachsen ✅ enthalten kein Verbot
Sachsen-Anhalt ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Schleswig-Holstein ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)
Thüringen ❌ nicht erlaubt Portal sperrt automatische Abrufe (robots.txt)

Enthalten heißt: vollständig abgeglichen und durchsuchbar. Im Aufbau heißt: Der erste Abgleich läuft noch. Nicht erlaubt heißt: Das Land lässt den Abruf nicht zu; die Gesetze stehen nur auf dem Landesportal.

Ihr Land fehlt?

Auf der Seite Ihres Landes steht, an wen Sie schreiben können, mit einer Vorlage. Gern auch an uns: kontakt@gesetze-fuer-ki.de.

Und an die Länder: Wenn Sie den automatischen Abruf Ihres Portals erlauben oder die Texte als Download anbieten können, melden Sie sich bitte unter derselben Adresse.