Niedersachsen¶
Das Landesrecht von Niedersachsen fehlt in Gesetze für KI – nicht, weil wir es nicht wollen, sondern weil das Landesportal es nicht zulässt.
Niedersachsen veröffentlicht sein Landesrecht im offiziellen Portal VORIS (voris.wolterskluwer-online.de). Das Land lässt es vom Verlag Wolters Kluwer betreiben; verantwortlich ist nach dem VORIS-Erlass die Niedersächsische Staatskanzlei. Im Nutzungsvorbehalt des Portals erklärt der Verlag die Inhalte für urheberrechtlich geschützt und behält sich das Text und Data Mining vor:
Die Inhalte der vorliegenden Website/Angebots sind urheberrechtlich geschützt. Der Rechteinhaber behält sich gemäß § 44b Abs. 3 UrhG das Recht vor, sämtliche zugänglichen Werke (inklusive Datenbanken) zum Zwecke des Text und Data Mining zu nutzen. Jegliche Vervielfältigungen und Entnahmen der Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und sonstiger begleitender Daten) für kommerzielles Text und Data Mining ist nicht gestattet.
(geprüft am 20.10.2026)
Ohne ausdrückliche Erlaubnis übernehmen wir die Texte deshalb nicht. Einen Download des gesamten Bestands oder eine offene Schnittstelle gibt es nicht.
Das ist nicht hinnehmbar. Gesetze sind amtliche Werke und nach § 5 UrhG gemeinfrei. Sie binden jede Bürgerin und jeden Bürger in Niedersachsen, und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Trotzdem darf man sie nur Seite für Seite im Browser lesen, nicht weiterverwenden, nicht durchsuchbar machen, nicht einem KI-Assistenten zeigen. Der Bund macht es seit Jahren vor: gesetze-im-internet.de stellt das gesamte Bundesrecht als offene Daten bereit.
Was helfen würde: Niedersachsen veröffentlicht sein Landesrecht als offene Daten oder erlaubt das Spiegeln. Wenn Sie das auch wollen, schreiben Sie der zuständigen Stelle – die Vorlage unten können Sie übernehmen – und gern auch uns: kontakt@gesetze-fuer-ki.de.
Sich einsetzen¶
Schreiben Sie der zuständigen Stelle. Der Text unten ist eine Vorlage; passen Sie ihn gern an.
An: Niedersächsische Staatskanzlei
Mail: internet-redaktion@stk.niedersachsen.de
Betreff: Freier Zugang zum Landesrecht Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landesrecht von Niedersachsen gilt für mich und alle Menschen in Niedersachsen. Es ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei. Trotzdem lässt sich das Portal VORIS (voris.wolterskluwer-online.de) nur von Hand im Browser lesen: Der Betreiber Wolters Kluwer erklärt die Inhalte für urheberrechtlich geschützt und behält sich das Text und Data Mining vor, einen Download des gesamten Bestands oder eine offene Schnittstelle gibt es nicht. Damit kann ich das Recht, das mich bindet, weder mit eigenen Werkzeugen durchsuchen noch über KI-Assistenten oder freie Projekte wie gesetze-fuer-ki.de nutzen.
Der Bund stellt mit gesetze-im-internet.de das gesamte Bundesrecht als offene Daten bereit. Ich bitte Sie, das konsolidierte Landesrecht von Niedersachsen ebenso frei zugänglich zu machen: als offene Daten zum Herunterladen oder zumindest durch die Erlaubnis, das Portal automatisiert und schonend abzurufen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob und bis wann das geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Mail mit dieser Vorlage öffnen
Gern auch an uns: kontakt@gesetze-fuer-ki.de. Die Begründung mit Quellen steht im Repository landesrecht-ni.
Bis dahin¶
Das Landesrecht von Niedersachsen steht auf dem Landesportal, lesbar von Hand im Browser.