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Saarland

Das Landesrecht des Saarlandes fehlt in Gesetze für KI – nicht, weil wir es nicht wollen, sondern weil das Land es nicht zulässt.

Das offizielle Portal recht.saarland.de verbietet in seiner robots.txt jeden automatischen Abruf außer durch eine Liste ausgewählter Crawler, vor allem von Suchmaschinen:

Auszug aus der robots.txt
User-agent: Googlebot
User-agent: Bingbot
User-agent: Applebot
User-agent: DuckDuckBot
User-agent: facebot
User-agent: Slurp
User-agent: Exabot
User-agent: Swiftbot
User-agent: CCBot
User-agent: AhrefsBot
User-agent: SemrushBot
User-agent: Rogerbot 
User-agent: MJ12Bot
User-agent: JamesBOT
User-agent: OnCrawl
Allow: /

User-agent: *
Disallow: /

(geprüft am 20.10.2026)

Google darf die Gesetze also einlesen, ein freies, gemeinnütziges Projekt nicht. Einen Download des gesamten Bestands oder eine offene Schnittstelle gibt es nicht.

Das ist nicht hinnehmbar. Gesetze sind amtliche Werke und nach § 5 UrhG gemeinfrei. Sie binden jede Bürgerin und jeden Bürger im Saarland, und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Trotzdem darf man sie nur Seite für Seite im Browser lesen, nicht weiterverwenden, nicht durchsuchbar machen, nicht einem KI-Assistenten zeigen. Der Bund macht es seit Jahren vor: gesetze-im-internet.de stellt das gesamte Bundesrecht als offene Daten bereit.

Was helfen würde: Das Saarland veröffentlicht sein Landesrecht als offene Daten oder erlaubt das Spiegeln. Wenn Sie das auch wollen, schreiben Sie der zuständigen Stelle – die Vorlage unten können Sie übernehmen – und gern auch uns: kontakt@gesetze-fuer-ki.de.

Sich einsetzen

Schreiben Sie der zuständigen Stelle. Der Text unten ist eine Vorlage; passen Sie ihn gern an.

An: Ministerium der Justiz
Mail: poststelle@justiz.saarland.de
Betreff: Freier Zugang zum Landesrecht Saarland

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landesrecht des Saarlandes gilt für mich und alle Menschen im Saarland. Es ist als amtliches Werk nach § 5 UrhG gemeinfrei. Trotzdem lässt sich das Portal recht.saarland.de nur von Hand im Browser lesen: Automatische Abrufe sind außer für Suchmaschinen und einige ausgewählte Crawler untersagt, einen Download des gesamten Bestands oder eine offene Schnittstelle gibt es nicht. Damit kann ich das Recht, das mich bindet, weder mit eigenen Werkzeugen durchsuchen noch über KI-Assistenten oder freie Projekte wie gesetze-fuer-ki.de nutzen.

Der Bund stellt mit gesetze-im-internet.de das gesamte Bundesrecht als offene Daten bereit. Ich bitte Sie, das konsolidierte Landesrecht des Saarlandes ebenso frei zugänglich zu machen: als offene Daten zum Herunterladen oder zumindest durch die Erlaubnis, das Portal automatisiert und schonend abzurufen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob und bis wann das geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Mail mit dieser Vorlage öffnen

Gern auch an uns: kontakt@gesetze-fuer-ki.de. Die Begründung mit Quellen steht im Repository landesrecht-sl.

Bis dahin

Das Landesrecht von Saarland steht auf dem Landesportal, lesbar von Hand im Browser.