Werkzeuge¶
Der Server stellt fünf Werkzeuge bereit. Alle lesen nur; keines ändert etwas oder speichert, was Sie fragen. Ihr Assistent wählt sie selbst aus. Die Liste hilft, wenn Sie ihn gezielt lenken wollen oder verstehen möchten, was er gerade tut.
| Werkzeug | Was es tut | Beispiel |
|---|---|---|
gesetze_durchsuchen |
Volltextsuche über alle Paragrafen, Artikel und Anlagen. Optional auf ein Gesetz oder ein Bundesland beschränkt. | „Kleinunternehmer Umsatz“, nur im UStG |
vorschrift_lesen |
Der vollständige Wortlaut einer Vorschrift mit Stand und Link. Mit date die Fassung an einem früheren Tag. |
§ 19 UStG |
gesetz_finden |
Ein Gesetz des Bundes oder eines Landes über seinen Namen oder seine Abkürzung finden. | „Mindestlohn“ → MiLoG, „Bauordnung“ in Bayern → BayBO |
gliederung_anzeigen |
Die Gliederung eines Gesetzes mit allen Überschriften. | ArbZG |
aenderungen_anzeigen |
Wann sich ein Gesetz geändert hat, mit dem amtlichen Änderungsvermerk. | EStG |
Wie die Suche funktioniert¶
Die Suche vergleicht Wörter, nicht Bedeutungen. Sie findet zuverlässig, was im Gesetz steht, aber nicht, was man umgangssprachlich meint: Das Wort „Impressum“ kommt im Gesetz nicht vor, die Pflicht dazu heißt in § 5 DDG „Allgemeine Informationspflichten“. Gute Assistenten suchen deshalb mit den Begriffen des Gesetzes, probieren mehrere Formulierungen und rufen eine Vorschrift direkt auf, wenn sie wissen, wo sie steht. Das steht auch in den Hinweisen, die der Server jedem Assistenten mitgibt.
Wortendungen und zusammengesetzte Wörter werden berücksichtigt: „anzeigen“ findet „Anzeige“ und „Anzeigepflicht“, „Kleinunternehmer“ findet „Kleinunternehmerregelung“.
Bundesrecht und Landesrecht¶
Alle Werkzeuge kennen den Parameter land, zum Beispiel „Bayern“, „BY“ oder „NRW“.
- Suchen:
gesetze_durchsuchensucht ohnelandnur im Bundesrecht, damit Landesgesetze die Antwort auf eine Bundesfrage nicht verwässern. Gibt es auch im Landesrecht Treffer, sagt die Antwort, in welchen Ländern. Mitlandsucht es nur im Recht dieses Landes. Wer sein Bundesland kennt, fragt am besten beides getrennt ab: Für eine Baugenehmigung gilt das Baugesetzbuch des Bundes und die Bauordnung des Landes. - Finden:
gesetz_findensucht ohnelandin Bund und allen Ländern, mitlandnur in einem Land. - Lesen:
vorschrift_lesen,gliederung_anzeigenundaenderungen_anzeigenfinden ein Gesetz über seine Abkürzung, egal ob Bund oder Land („BayBO“, „BGB“).landist nur nötig, wenn eine Abkürzung mehrdeutig ist.
Fragt Ihr Assistent nach einem Land, das noch fehlt, bekommt er statt eines leeren Ergebnisses eine Erklärung: Das Land ist noch im ersten Abgleich, oder es erlaubt den Abruf nicht. Dazu kommt der Link zum Landesportal. Welche Länder enthalten sind, steht unter Daten und Grenzen.
Frühere Fassungen¶
Jede nächtliche Änderung wird als eigener Stand gespeichert. aenderungen_anzeigen zeigt,
wann sich ein Gesetz geändert hat, und vorschrift_lesen mit date liefert den Wortlaut
von damals. So lässt sich zum Beispiel fragen: „Was hat sich an § 19 UStG seit Januar
geändert?“ Die Historie beginnt mit dem Start dieses Dienstes im Oktober 2026, beim
Landesrecht mit dem ersten Abgleich des Landes.