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Werkzeuge

Der Server stellt fünf Werkzeuge bereit. Alle lesen nur; keines ändert etwas oder speichert, was Sie fragen. Ihr Assistent wählt sie selbst aus. Die Liste hilft, wenn Sie ihn gezielt lenken wollen oder verstehen möchten, was er gerade tut.

Werkzeug Was es tut Beispiel
gesetze_durchsuchen Volltextsuche über alle Paragrafen, Artikel und Anlagen. Optional auf ein Gesetz oder ein Bundesland beschränkt. „Kleinunternehmer Umsatz“, nur im UStG
vorschrift_lesen Der vollständige Wortlaut einer Vorschrift mit Stand und Link. Mit date die Fassung an einem früheren Tag. § 19 UStG
gesetz_finden Ein Gesetz des Bundes oder eines Landes über seinen Namen oder seine Abkürzung finden. „Mindestlohn“ → MiLoG, „Bauordnung“ in Bayern → BayBO
gliederung_anzeigen Die Gliederung eines Gesetzes mit allen Überschriften. ArbZG
aenderungen_anzeigen Wann sich ein Gesetz geändert hat, mit dem amtlichen Änderungsvermerk. EStG

Wie die Suche funktioniert

Die Suche vergleicht Wörter, nicht Bedeutungen. Sie findet zuverlässig, was im Gesetz steht, aber nicht, was man umgangssprachlich meint: Das Wort „Impressum“ kommt im Gesetz nicht vor, die Pflicht dazu heißt in § 5 DDG „Allgemeine Informationspflichten“. Gute Assistenten suchen deshalb mit den Begriffen des Gesetzes, probieren mehrere Formulierungen und rufen eine Vorschrift direkt auf, wenn sie wissen, wo sie steht. Das steht auch in den Hinweisen, die der Server jedem Assistenten mitgibt.

Wortendungen und zusammengesetzte Wörter werden berücksichtigt: „anzeigen“ findet „Anzeige“ und „Anzeigepflicht“, „Kleinunternehmer“ findet „Kleinunternehmerregelung“.

Bundesrecht und Landesrecht

Alle Werkzeuge kennen den Parameter land, zum Beispiel „Bayern“, „BY“ oder „NRW“.

  • Suchen: gesetze_durchsuchen sucht ohne land nur im Bundesrecht, damit Landesgesetze die Antwort auf eine Bundesfrage nicht verwässern. Gibt es auch im Landesrecht Treffer, sagt die Antwort, in welchen Ländern. Mit land sucht es nur im Recht dieses Landes. Wer sein Bundesland kennt, fragt am besten beides getrennt ab: Für eine Baugenehmigung gilt das Baugesetzbuch des Bundes und die Bauordnung des Landes.
  • Finden: gesetz_finden sucht ohne land in Bund und allen Ländern, mit land nur in einem Land.
  • Lesen: vorschrift_lesen, gliederung_anzeigen und aenderungen_anzeigen finden ein Gesetz über seine Abkürzung, egal ob Bund oder Land („BayBO“, „BGB“). land ist nur nötig, wenn eine Abkürzung mehrdeutig ist.

Fragt Ihr Assistent nach einem Land, das noch fehlt, bekommt er statt eines leeren Ergebnisses eine Erklärung: Das Land ist noch im ersten Abgleich, oder es erlaubt den Abruf nicht. Dazu kommt der Link zum Landesportal. Welche Länder enthalten sind, steht unter Daten und Grenzen.

Frühere Fassungen

Jede nächtliche Änderung wird als eigener Stand gespeichert. aenderungen_anzeigen zeigt, wann sich ein Gesetz geändert hat, und vorschrift_lesen mit date liefert den Wortlaut von damals. So lässt sich zum Beispiel fragen: „Was hat sich an § 19 UStG seit Januar geändert?“ Die Historie beginnt mit dem Start dieses Dienstes im Oktober 2026, beim Landesrecht mit dem ersten Abgleich des Landes.