Brandenburg¶
Im Aufbau
Das Landesrecht von Brandenburg wird gerade zum ersten Mal vollständig abgeglichen und ist danach durchsuchbar.
Quelle¶
| Land | Brandenburg |
| Portal | BRAVORS (bravors.brandenburg.de) |
| Betreiber | Landesregierung Brandenburg |
| Fassung | nichtamtlich, wie das Portal selbst sagt |
Die Texte sind die konsolidierten, nichtamtlichen Fassungen des Portals. Rechtlich maßgeblich ist allein, was im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet wurde.
Aktualität¶
Das Portal erlaubt nur einen Abruf alle 20 Sekunden und zeigt nicht an, was sich geändert hat. Ein vollständiger Durchgang dauert deshalb etwa zwei Nächte; ein Text kann bis zu zwei Tage alt sein. Ihr Assistent nennt zu jeder Vorschrift den Stand und verlinkt die Fassung auf dem Portal.
Lizenz¶
Das Portal nennt keine Lizenz und verbietet die Weiterverwendung nicht. Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und nach § 5 UrhG gemeinfrei. Einzelheiten in LIZENZ.md.
Sollte das Land der Veröffentlichung hier widersprechen, nehmen wir die Texte heraus: kontakt@gesetze-fuer-ki.de.
Daten¶
Alle Texte als Markdown mit Änderungshistorie: landesrecht-bb.